Fragebogen: Erbscheinsantrag



Der Fragebogen erleichtert Ihnen das Zusammentragen der zur Vorbereitung von notariellen Urkunden zweckmäßigen Informationen.

Der Fragebogen ist alternativ in dem PDF-Format verfügbar: den Fragebogen bitte herunterladen, ausfüllen und speichern. Alternativ können Sie Ihre Antworten auch ausdrucken. Weder der Abruf noch das Ausfüllen des Fragebogens führen dazu, dass personenbezogene Daten über unsere Webseite erhoben oder weitergeleitet werden.

Bitte füllen Sie den Fragebogen soweit wie möglich aus. Auf der Basis erstellen wir dann den Entwurf zur Vorbereitung der Beurkundung.

    Verstorbene/r Erblasser/in:










    verheiratetverwitwetgeschieden


    ZugewinngemeinschaftGütertrennung

    Nachlassgericht (falls bekannt):




    Sollte Ihnen bereits ein Schreiben des Nachlassgerichts vorlie-gen, senden Sie uns diese bitte zu.

    Angaben zur Erbfolge:


    Der/Die Erblasser/in hatte kein Testament und keinen Erbvertrag Wenn es keine letztwillige Verfügung gab, richtet sich die Erbfolge nach den ge-setzlichen Bestimmungen. In diesem Fall müssen zum Nachweis des Verwandt-schaftsverhältnisses bzw. der Ehe sämtliche Personenstandsurkunden im Origi-nal oder beglaubigter Kopie vorgelegt werden, die zum Nachweis der gesetzli-chen Erbfolge nötig sind. Dies sind insbes. Geburts- und Sterbeurkunden sowie Ehe- bzw. Heiratsurkunden. Einzelheiten erläutern wir Ihnen nach Kenntnis der verwandtschaftlichen bzw. ehelichen Beziehung zwischen Erblasser/in und Er-ben.Der/Die Erblasser/in hatte ein Testament oder einen Erbvertrag:




    Unterlagen liegen dem Nachlassgericht bereits vorUnterlagen liegen dem Nachlassgericht noch nicht vor


    Hinweis:

    Bitte übermitteln Sie uns entsprechende Kopien der jeweiligen Testamente / Erb-verträgen zur Vorbereitung des Antrags. Originale sind unverzüglich dem zu-ständigen Nachlassgericht einzureichen. Sofern sich ein Originaltestament in Ih-rem Besitz befindet, können Sie dies auch zum Beurkundungstermin mitbringen.

    Ausschlagende/r 1:









    Ausschlagende/r 2:









    Angaben zu etwaigen minderjährigen Kinder des/der Ausschlagenden:


    Ausschlagende/r hat keine minderjährigen Kinder (auch keine ungeborenen)Es sind folgende minderjährige Kinder (auch ungeborene) vorhanden:

    Kind 1 (ggf. ausfüllen):








    beide Elternnur Mutternur Vater


    ggf. Daten des/der weiteren Sorgeberechtigten neben dem/der Ausschlagenden





    Kind 2 (ggf. ausfüllen):








    beide Elternnur Mutternur Vater


    ggf. Daten des/der weiteren Sorgeberechtigten neben dem/der Ausschlagenden





    Angaben zur Erbfolge / Anfall der Erbschaft


    Der/Die Erblasser/in hatte kein Testament und keinen ErbvertragDer/Die Erblasser/in hatte ein Testament oder einen Erbvertrag

    Dann dazu nähere Angaben:


    Ausschlagungsgründe / weitere Angaben


    Der Nachlass ist überschuldetSonstige



    NeinJa

    Hinweise


    Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel 6 Wochen ab Kenntnis des Erben vom An-fall der Erbschaft. Innerhalb dieser Frist muss die Ausschlagungserklärung beim zu-ständigen Nachlassgericht eingehen. Nur die Unterschrift beim Notar genügt zur Fristeinhaltung daher nicht.


    Die Notare an den Alsterarkaden werden hiermit beauftragt, einen – auch bei Nichtbe-urkundung kostenpflichtigen – Entwurf zu erstellen an den Absender per Email zu übersenden

    Absender:



    ABSENDEN

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